Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Ausweisverifikation.
Frage |
Antwort |
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verifizierung des Ausweisdokuments an dem essentry Kiosk? |
Die Verifizierung des Ausweises erfolgt auf Basis der freiwilligen Einwilligung des Nutzers gem. § 20 (2) Satz 3 PAuswG bzw. §18 (3) Satz 3 PassG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung wird unmittelbar vor Verifizierung des Ausweises am Kiosk eingeholt. |
Wird bei der Verifizierung des Ausweisdokuments eine Kopie angefertigt und gespeichert? |
Nein. Es werden keine Kopien von Ausweisdokumenten angefertigt. Der Ausweis wird lediglich lokal im Arbeitsspeicher des Kiosks verifiziert. Dabei werden ausschließlich die für die Identitätsüberprüfung relevanten Datenpunkte ausgelesen und gespeichert; diese sind:
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Setzt die elektronische Verifizierung von Ausweisdokumenten nicht eine Zertifizierung voraus? |
Nein. Die Verifizierung von Ausweisdokumenten ist immer dann zulässig, wenn die in § 20 PauswG und § 18 PassG aufgestellten Voraussetzungen erfüllt und die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden. Eine Zertifizierung ist in diesen Vorschriften nicht vorgesehen. |
Wird der Chip des Ausweisdokuments ausgelesen? |
Nein. Der Chip auf dem Ausweisdokument wird nicht ausgelesen. |
Kann man als Gast verpflichtet werden, seinen Ausweis auf den Kiosk zu legen? |
Die Ausweisverifikation erfolgt immer auf Basis der freiwilligen Einwilligung eines Gastes. Jeder Kunde kann aber auf der Grundlage seines Hausrechtes bestimmen, wem es unter welchen Bedingungen den Zutritt zu seinem Grundstück bzw. seinen Gebäuden erlaubt. Der Kunde kann also selbst entscheiden, ob bei einem Gast, der die Ausweisverifikation ablehnt, eine andere Möglichkeit anbietet, Grundstück bzw. Gebäude zu betreten. |
Welche Sicherheit gibt es, dass meine Daten auch wirklich nur wie von essentry beschrieben verwendet werden? |
essentry ist ein ISO 27001 auf Basis des BSI-Grundschutzes zertifiziertes Unternehmen und unterliegt einem strengen Audit- und Überprüfungsverfahren. Zudem wählt Essentry seine Subdienstleister sehr sorgfältig aus und arbeitetet nur mit denjenigen zusammen, die die höchsten Sicherheit und Datenschutzstandards gewährleisten. |
Auf welcher Rechtsgrundlage kann ich verpflichtet werden, meinen Ausweis vorzuzeigen? |
Die Ausweisverifikation erfolgt immer auf Basis der freiwilligen Einwilligung eines Gastes. Der Gast allein entscheidet darüber, ob essentry seine Daten verarbeiten darf. Sollte der Gast allerdings seine Einwilligung nicht erteilen, kann es sein, dass der Kunde ihm den Zutritt auf der Grundlage seines Hausrechts verwehrt. |
Warum reicht ein (nicht amtliches) Lichtbilddokument wie bspw. mein Mitarbeiter- oder Büchereiausweis nicht aus? |
Grundlage für die vollständige und automatisierte Identitätsverifikation am essentry Kiosk ist ein amtlicher Lichtbildausweis. So kann mithilfe von essentry ein einheitlicher Sicherheitsstandard bei der Identitätsverifikation durchgesetzt werden. |
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